Psychologische Eignungsdiagnostik (PED)

Um eine fundierte Diagnose darüber stellen zu können, in wie weit die Möglichkeit, einen Beruf auszuüben, durch psychische Erkrankungen oder geistige Hemmnisse vorhanden oder eingeschränkt ist, ist oft ein psychologisches Gutachten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 32 SGB III erforderlich.

Der Psychologe prüft dabei, ob die Möglichkeit zur erfolgreichen Absolvierung eines Schul- oder Ausbildungsabschlusses besteht, eine Lernbehinderung vorliegt, ob medizinische und/oder psychologische Rehamaßnahmen erforderlich sind oder die Voraussetzungen für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gegeben sind. Beauftragt wird die Diagnostik in der Regel vom Jobcenter.

 

Für die PED werden über Interviews, Tests und Beobachtungen biographische Daten und Aussagen über persönliche Eigenschaften und das Verhalten des Teilnehmers gewonnen und daraus konkrete Empfehlungen abgeleitet. Die Analyse erfolgt innerhalb eines Tagesprogramms, im Anschluss wird dann das Gutachten erstellt.